CE-Kennzeichnung

Als Hersteller und Verarbeiter von Klapp- und Schiebeläden sind wir gesetzlich verpflichtet unsere Produkte laut DIN EN 13659 zu prüfen, mit einem CE-Kennzeichen zu kennzeichnen und dafür eine Konformitätserklärung vorzuweisen.

Unsere Produkte wurden beim PfB (Prüfzentrum für Bauelemente) in Rosenheim nach DIN EN 13659 „Abschlüsse außen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen“ sowie nach den zugeordneten Anforderungen und Prüfverfahren nach der Norm DIN EN 1932 „Abschlüsse und Markisen – Widerstand gegen Windlast – Prüfverfahren“ geprüft. Bei den Prüfverfahren wurden die Klappladen- bzw. Schiebeladenkonstruktionen in Verbindung mit deren Befestigung (Beschlägen) hinsichtlich auftretender Windbelastungen geprüft und in Windwiderstands-Klassen (0-6) eingeteilt.

Die CE-Kennzeichnung erfolgt durch einen speziellen Aufkleber auf der Stirnseite des Klapp- bzw. Schiebeladens. Neben der Kennzeichnung auf dem Produkt werden die Windwiderstandsklassen auf dem Lieferschein oder deren Anlage aufgeführt. Desweiteren befindet sich eine Bedienungs- und Wartungsanleitung unserer Produkte in der Lieferscheintasche.

Unsere Fachhändler haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Bedienungs- und Wartungsanleitung an den Endkunden ausgehändigt wird.

Falls Klapp- bzw. Schiebeläden ohne Beschläge ausgeliefert werden oder die Größenbeschränkung überschritten wird, entsprechen die Produkte nicht der DIN EN 13659 und werden auf ausdrücklichen Kundenwunsch gefertigt und ohne CE-Kennzeichnung ausgeliefert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter Tel. 07066 /911 9110 zur Verfügung.